Wählen durch eine*n Vertreter*in bedeutet, dass Sie eine Person dazu berechtigen, für Sie Ihre Stimme in der Wahl abzugeben. Die OTW (Organisation für Transformative Werke) ist laut der Gesetzgebung in Delaware verpflichtet, dies zu erlauben. Üblicherweise wird dieses Verfahren genutzt, wenn jemand während der Wahlperiode keinen Zugang zum Internet oder anderweitige Verpflichtungen hat.
Wenn Mitglieder keinen Zugriff auf den Testwahlzettel haben, weil sie z.B. eine veraltete Software benutzen oder andere Software-Kompatibilitätsprobleme haben, werden sie vermutlich dasselbe Problem mit dem Stimmzettel haben und sollten sich daher überlegen eine*n Vertreter*in zu benennen. Sie müssen ihre*n Vertreter*in selbst bestimmen. Das Wahlkomitee und die OTW bestimmen keine Vertreter*innen für Mitglieder.
Vertreter*innen werden per E-Mail ernannt. Der Antrag für eine Vertretung muss
- von der E-Mail-Adresse aus gesendet werden, die Sie benutzt haben, um an die OTW zu spenden;
- muss sowohl an [email protected] als auch an Ihre Vertretung adressiert werden;
- Ihren offiziellen Namen und
- eine Erklärung enthalten, dass Sie den/die Empfänger*in der E-Mail als Ihre Vertretung benennen möchten.
Ihre Vertretung muss auf diese E-Mail antworten, den Erhalt bestätigen und in der Antwort ihren offiziellen Namen angeben. Diese Antwort muss mindestens zwei Wochen vor der Wahl von [email protected] erhalten werden. Wenn Sie die Vertretung wechseln oder widerrufen möchten, muss dies bis zur selben Frist erfolgt sein. Die offizielle Frist für das Beauftragen von Vertretungen ist im Zeitplan für die Wahl nachzulesen.
Nach der Ernennungs-Frist gilt die Vollmacht für sechs Monate. Bis diese Zeit abgelaufen ist, können wir die Vollmacht nicht widerrufen oder ändern. Wenn Sie von jemandem als Vertreter*in eingesetzt wurden, können Sie diese Stimme nicht noch einmal an jemand anderen weitergeben.