Wie die OTW-Wahlen funktionieren
Der Wahlvorgang der OTW
Für die Vorstandswahlen bedient die OTW sich einer Unterart der Vorzugswahl, basierend auf der Rangfolgewahl. Diese Methode ermöglicht einen einzigen Wahlgang, in dem jede Stimme zählt.
Wenn die Stimmen abgegeben werden, wird die erste Wahl aller WählerInnen gezählt und aus diesen Stimmen eine geordnete Liste der KandidatInnen erstellt. Wenn alle Stimmen erster Wahl ausgezählt sind, überprüfen wir, ob ein/e KandidatIn eine Mehrheit gewonnen hat. Falls dem so ist, hat diese/r KandidatIn den ersten Sitz gewonnen. Um die Rangfolgewahl für mehrere KandidatInnen anzupassen, fallen die Stimmen für diese/n KandidatIn in den folgenden Auszählungen weg. Die Stimmzettel mit der ersten Stimme für den/die wegfallende KandidatIn werden erneut gezählt und die zweite Wahl wird den übrigen KandidatInnen zugewiesen. Es wird wieder eine geordnete Liste der KandidatInnen erstellt und der/die zweite SiegerIn ist die Person, die oben auf dieser Liste steht.
Lies bitte die Wahlhinweise, in denen der Wahlvorgang Schritt für Schritt erklärt wird und ein Screenshot eines Beispielwahlzettels zu finden ist.
Was ist eine Rangfolgewahl?
Die Rangfolgewahl ist ein Wahlsystem, das es erlaubt, innerhalb eines Wahlgangs zu einem Ergebnis zu gelangen, indem man die WählerInnen darum bittet die Stimmen je nach Belieben nach Rang zu verteilen. Für uns liegt der größte Vorteil darin, dass es in der Regel nicht mehr nötig ist, bei einem Gleichstand eine neue Wahl abzuhalten. Meist verhindert die Rangfolgewahl auch taktische Wahlentscheidungen — zum Beispiel die Wahl von KanditatInnen, von denen man gar nicht will, dass sie gewinnen, anstelle von KanditatInnen, die man unterstützt — und verringert so die Wahrscheinlichkeit eines Spoilereffekts. Keine Stimme ist umsonst, was den WählerInnen mehr Optionen bietet — schließlich will sich kein/e KandidatIn die UnterstützerInnen anderer KandidatInnen zu Feinden machen, wenn sie die eigene Kandidatur auch unterstützen könnten!
Auf dem Stimmzettel der OTW können WählerInnen so vielen oder so wenigen KandidatInnen Ränge zuweisen wie sie möchten, vorausgesetzt sie stimmen für mindestens eine/n KandidatIn.
Wenn die Stimmen abgegeben werden, wird die erste Wahl aller WählerInnen gezählt und aus diesen Stimmen wird eine geordnete Liste der KandidatInnen erstellt. Wenn alle Stimmen erster Wahl ausgezählt sind, überprüfen wir, ob ein/e KandidatIn eine Mehrheit gewonnen hat. Falls dem so ist, hat diese/r KandidatIn den ersten Sitz gewonnen. Wenn niemand eine Mehrheit gewonnen hat, wird die zweite Wahl der WählerInnen, die für die Person mit den wenigsten Erststimmen gestimmt haben, in einer Neuauszählung mitgezählt, während ihre Erststimmen wegfallen. Es wird wieder eine geordnete Liste der KandidatInnen erstellt und der Vorgang wird wiederholt, bis es zu einer Mehrheit kommt.
Die Rangfolgewahl ermittelt den/die KandidatIn, die für die Mehrheit aller Wähler akzeptabel ist — nicht nur den/die KandidatIn mit den meisten Stimmen, wie es bei einer Wahl ohne Ränge mit mehr als zwei KandidatInnen der Fall wäre.
Wählen durch Vertretung
Wählen durch eine Vertretung bedeutet, dass du jemand anderen beauftragst, an deiner Stelle zu wählen.
Die OTW muss das Wählen durch eine Vertretung erlauben, da das Gesetz von Delaware vorschreibt: "Ein/e AktionärIn kann eine andere Person oder Personen autorisieren, für diese/n AktionärIn als Vertretung zu handeln, indem er/sie eine elektronische Übermittlung an die Person sendet, die die Vertretung erhält, oder eine solche Sendung autorisiert."
In Firmenwahlen wird eine Vertretung normalerweise bestimmt, wenn ein wahlberechtigtes Mitglied oder ein/e AktionärIn nicht persönlich an einer Besprechung teilnehmen kann. Durch erweiterte, elektronische Abstimmungen fallen die meisten normalen Gründe für das Wählen durch Vertretung weg. Es kann jedoch vorkommen, dass ein/e WählerIn während der vorgesehenen 48 Stunden keinen Zugang zum Internet hat oder anderweitig verhindert ist.
Du kannst bis zwei Wochen vor einer Wahl eine Vertretung bestimmen, wenn du sie brauchst. Die Vertretungsvollmacht gilt für sechs Monate und bevor diese sechs Monate nicht um sind, können wir deinen Auftrag weder widerrufen noch ändern. Stimmen, die als VertreterIn abgegeben werden, können an niemand anderen abgetreten werden.
Vertretungen werden per E-Mail beauftragt. Deine E-Mail mit der Bitte um eine Vertretung muss von dem E-Mail-Konto stammen, das du für die OTW angegeben hast, und sie muss sowohl an elections-chair@transformativeworks.org als auch an deine Vertretung adressiert sein. Die E-Mail muss außerdem deinen echten Namen und eine Erklärung, dass du den/die EmpfängerIn der E-Mail als Vertretung bestimmen möchtest, enthalten. Deine Vertretung muss allen Beteiligten antworten, den Erhalt bestätigen, und in der Antwort ihren/seinen echten Namen angeben.
Wenn du eine Vertretung bestimmst, entscheide dich für jemanden, dem du zutraust in deinem Sinne zu wählen. Allgemein kann die Abmachung zwischen dir und deiner Vertretung an jede gewünschte Bedingung geknüpft sein, aber sie bleibt eine Vereinbarung zwischen zwei Personen. Die OTW ist nicht verantwortlich für die Erfüllung der Bedingungen und wir können nicht nachweisen, ob deine Vertretung diese Stimme benutzt hat oder nicht, oder sehen, für welche/n KandidatIn sie gestimmt hat.
Anfechtung der Wahl
Nur KandidatInnen können eine Stimmennachzählung oder eine Neuwahl fordern. KandidatInnen, die das tun möchten, schreiben bitte innerhalb der Woche nach der Wahl eine E-Mail mit einer Erklärung, weshalb sie denken, dass eine Nachzählung oder Wiederholung nötig ist, an die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wahlen. Die Arbeitsgruppe Wahlen wird innerhalb einer Woche nach Erhalt einer solchen Anfrage eine Entscheidung treffen. Falls eine Neuwahl für nötig befunden wird, beginnt sie innerhalb von einer Woche nach dieser Entscheidung.

